Unsere Bilanzierung umfasst die Erstellung von individuellen Konzepten, die speziell auf kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 221 UGB zugeschnitten sind. Diese Konzepte halten Ihr Unternehmen unterjährig auf dem aktuellsten Stand und unterstützen Sie dabei, optimale und kostengünstige Ergebnisse zu erzielen, während sie sicherstellen, dass Ihre Bilanz die festgesetzten Merkmale einer Bilanzsumme von EUR 5 Mio. und Umsatzerlösen von EUR 10 Mio. nicht überschreitet.
Wir haben einen Steuerpartner als ständigen Partner, der professionelle Unterstützung bei all Ihren Anliegen rund um das Thema Steuererklärung bietet. Zusätzlich sind wir berechtigt, Sie vor Abgabenbehörden des Bundes in spezifischen Steuer- und Abgabenangelegenheiten zu vertreten, gemäß § 2 BiBuG*.
Wir erstellen Ihre optimale Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) und unterstützen Sie dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Unsere Fachkenntnis sichert Ihnen eine präzise und gesetzeskonforme Abwicklung Ihrer Buchführung.
Aus der doppelten Buchhaltung erstellen wir Ihre optimale und UGB-konforme Bilanz, die speziell für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 221 UGB konzipiert ist. Dabei achten wir darauf, dass die Bilanzsumme EUR 5 Mio., die Umsatzerlöse EUR 10 Mio. nicht überschreiten und durchschnittlich nicht mehr als 50 Arbeitnehmer:innen beschäftigt werden.
Über unseren Partner als Steuerberater wird Ihr Unternehmen monitoriert und reagiert vor dem Blianzstichtag steueroptimal.
Ein guter Überblick über die Einnahmen und Kosten in Ihrem Unternehmen bietet wichtige Zusatzinformationen für die Weitergestaltung Ihrer Unternehmensabläufe. Lernen Sie aus der Vergangenheit für eine bessere Zukunft Ihres Unternehmens.
Wir übernehmen für Sie die Überwachung und Regelung Ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt, Sozialversicherung und anderen Behörden.
Gemeinsam mit unseren Partnern informieren wir Sie regelmäßig über Ihre Gesamtsituation des Finanz- und Rechnungswesen. Dies erleichtert deutlich die Unternehmensplanung und ermöglicht es Ihnen eine rasche und bedarfsorientierte Anpassung vorzunehmen, sowie Maßnahmen zu setzen. Ein steueroptimales Ergebnis ist unser gemeinsames Ziel.
Durch unseren DIGITAL FIRST Ansatz verpflichten wir uns dazu auf Papierkram zu verzichten. Der Jahresabschluss innerhalb der Wertgrenzen des § 2 BiBuG* erfolgt ausschließlich elektronisch und digital - somit effektiv, schnell und umweltfreundlich.